Tätigkeiten im Ausland

Tätigkeiten im Ausland


Bei einer längerfristigen Entsendung und bei Dienstreisen ins Ausland muss geprüft werden, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig ist. Je nach Zielland und Region geht es dabei um speziellen Schutz vor möglichen Krankheiten (Angebot von Schutzimpfungen), eine Beratung zum sicheren Verhalten bei besonderen klimatischen Verhältnissen oder zu speziellen hygienischen Bedingungen. Die Vorsorge ist nicht nur bei Fernreisen notwendig. Auch innerhalb Europas kann eine Überprüfung des Impfschutzes bezüglich bestimmter Krankheiten (z. B. Kinderlähmung) notwendig sein, wenn am Zielort eine höhere Ansteckungsgefahr besteht. Diese Vorsorge gehört zur Pflicht des Arbeitgebers.

Länderspezifische Informationen, wie z. B. Adressen von deutschen Konsulaten, Einreisebestimmungen sowie Sicherheitsinformationen und Reisewarnungen, finden auf den Seiten des pfeil Auswärtigen Amtes

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